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Acerca de

Weinrebe
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1. GELTUNGSBEREICH


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend auch „AGB“) gelten für die Buchung von und die Leistungen der FAWE Immo GmbH, Hauptplatz 15, 2070 Retz, FN 460057f, („FAWE“) hinsichtlich und zusammenhängend mit der Beherbergung von Gästen im „sgrafit hotel“, Hauptplatz 15, 2070 Retz, gegenüber dem Gast (Gästen) und für Gäste buchende Dritte (folgend zur besseren Lesbarkeit alle – auch für andere buchende Dritte – „Gast“ genannt, womit auch eine Mehrzahl von Gästen gemeint sind).Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gästen oder für diese buchende Dritten finden keine Anwendung, auch wenn seitens der FAWE/des sgrafit hotel diesen nicht auch anderweitig gesondert ausdrücklich widersprochen wird. Dies gilt auch wenn der Gast zu irgendeinem Zeitpunkt und in irgendeiner Form auf eigene Bedingungen verweist (Vorweg-Widerspruch).


Für alle nicht in diesen AGB geregelten Angelegenheiten kommen (subsidiär) die vom Hotel-Fachverband der Wirtschaftskammer empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie in der jeweils geltenden Fassung (derzeit 2006) zur Anwendung (abrufbar unter www.hotelverband.at/down/AGBH_061115.pdf.


1.2. Der Gast ist zur Einhaltung der folgenden Bestimmungen sowie aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verpflichtet. Sofern die Buchung für einen Gast durch einen Dritten erfolgt, hat dieser für die Einhaltung durch den Gast Sorge zu tragen und haftet für diese.


1.3. Von der FAWE werden gegenüber dem Gast nur hoteleigene Leistungen erbracht werden. Etwaig auf Gastersuchen vermittelte Fremdleistungen (zB Transporte oder Ausflüge) bilden lediglich verbundene Leistungen, das Pauschalreisegesetz findet daher keine Anwendung.


1.4. Zur Buchung / Abhaltung von Veranstaltungen im Hotel siehe unten Punkt 20..


2. VERTRAGSABSCHLUSS UND SCHRIFTLICHKEIT


2.1. Der Vertrag mit dem Gast kommt erst durch die Buchungsbestätigung der FAWE zustande, wobei die Bindung der FAWE unter Vorbehalt des rechtzeitigen Eingangs, der von der FAWE gegebenenfalls geforderten Zahlung steht.


2.2. Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, wenn der Gast dieser nicht nach deren Erhalt unverzüglich widerspricht. Mit Annahme der Leistung durch den Gast kommt der Vertrag jedenfalls mit dem geänderten Inhalt zustande. Bei Buchungen über Hotelportale, kann die Buchung von der Hinterlegung einer gültigen Kreditkartennummer abhängig gemacht werden.


2.3. Alle Reservierungen, Buchungen und Stornierungen (zu Stornierungen siehe auch Punkt 5) bedürfen der Schriftform, wobei hierfür auch elektronische Übermittlungen (nicht aber „messenger-Dienste“ wie zB whatsapp odgl) zulässig sind.


2.4. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet der Dritte der FAWE Immo GmbH gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.


2.5. Die FAWE ist berechtigt, die tatsächliche Unterkunftsleistung in einem gleichwertigen Beherbergungsbetrieb erbringen zu lassen.


3. ÜBERNACHTUNGSPREISE UND SONSTIGE PREISE


3.1. Die jeweils von der FAWE angegebenen Preise verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben, jedoch noch exklusive der Positionen gemäß nachstehender Punkte 3.4-3.8.


3.2. Eine Erhöhung von Steuern oder Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes (automatische Preisänderung).


3.3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 6 Monate, so behält sich FAWE vor, Preisänderungen vorzunehmen.


3.4. Es wird eine Ortstaxe in der jeweils lokal vorgeschriebenen Höhe (derzeit EUR 1,60 pro Person und Tag) zusätzlich verrechnet.


3.5. Bei der Benutzung eines Hotelzimmers als Einzelperson wird ein Einzelzimmerzuschlag von EUR 20,00 berechnet.


3.6. Ist eine Zwischenreinigung des Apartments gewünscht, so sind EUR 30,00 zu verrechnen.


3.7. Für die Buchung einer Nacht ist ein Einnächtigungszuschlag von EUR 9,00 zu entrichten.


3.8. Für die Endreinigung von Apartments bis 50m² sind EUR 40,00 und für Apartments ab 50m² sind EUR 70,00 in Rechnung zu stellen.


4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


4.1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen. Gültige Zahlungsmittel sind VISA Secure, Mastercard Secure, Maestro Secure, V PAY Secure, Sofortüberweisung/Collecting.


5. STORNO


Stornierungen sind wie folgt möglich und mit folgenden Stornogebühren verbunden (nur möglich, wenn nicht zuvor schon anderweitig storniert):

 

Es gelten folgende Stornofristen:


• Bis 14 Tage vor Anreise keine Stornogebühr,


• Ab 14 Tage vor Anreise 100% Stornogebühr.


Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung: 100% Stornogebühr (volle Zahlungspflicht).


Wir empfehlen für diesen Fall eine Reiserücktrittsversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung (https://start.europaeische.at/hos?AGN=511537) abzuschließen.


Die Stornogebühr wird unmittelbar nach erfolgtem Storno verrechnet und von erfolgten Zahlungen einbehalten (Überhänge werden bei per Überweisung durch den Gast erfolgten Zahlungen an die vom Gast bekannt gegebenen Kontodaten, mangels einer erfolgten Bekanntgabe auf das Konto, von dem die Überweisung durch den Gast erfolgte) überwiesen, wenn Kreditkartendaten hinterlegt wurden, stimmt der Gast hiermit der Belastung mit der Stornogebühr im vorstehenden festgelegten Ausmaß zu.


6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER ZIMMER UND APARTMENTS


6.1. Reservierte Zimmer oder Apartments stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des Anreisetages und bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.


6.2. Der Check-In erfolgt am Hotelomat bzw. Schlüsselsafe am Haupteingang (Hauplatz 13). Der Gast hat dort die Möglichkeit, mit Eingabe einer Nummer (lt. Reservierungsbestätigung) einzuchecken.


6.3. Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug eines Zimmers / Apartments nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetages möglich.


6.4. Die Zimmerrückgabe hat bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Die Rückgabe der Zimmerkarte erfolgt an der Rezeption (Rückgabebox). Ist das Zimmer nicht bis 10:00 Uhr geräumt, so ist die FAWE berechtigt, bis zu einer Räumung bis spätestens 13:00 Uhr 50% des Zimmerpreises für den Abreisetag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 14:00 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden. Ist eine Verlängerung des Aufenthalts nach 10:00 Uhr gewünscht, kann dies bei Verfügbarkeit spätestens bei Anreise gegen Aufpreis dazu gebucht werden.


7. ZIMMERREINIGUNG & ABSPRACHEN


Unsere Zimmer werden einmal täglich zwischen 08:00 Uhr bis max.14:00 Uhr gereinigt bzw. für die nächste Anreise vorbereitet. Sollten Sie in diesem Zeitraum in Ihrem Zimmer bleiben, kann das Zimmer nicht wie vorgesehen gereinigt werden. Bitte geben Sie uns in diesen Fall Bescheid.


8. ZIMMER- UND APARTMENT NUTZUNG


8.1. Gästen ist der Zutritt zu den Zimmern nur nach vorherigem Check-In gestattet. Das Personal kann den Zutritt im Einzelfall verwehren.


8.2. Dem Gast ist es nicht gestattet, Einbauten vorzunehmen sowie gestalterische, bauliche oder technische Veränderung der Räumlichkeiten vorzunehmen. Des Weiteren dürfen keine Nägel oder Reißbrettstifte in die Wände geschlagen werden. Sperrige Gegenstände (z.B. auch Fahrräder) dürfen nicht im Zimmer untergebracht werden. Sie gelten daher keinesfalls als eingebrachte Sachen und die FAWE trifft daher für diese keinesfalls eine Gastwirte- oder anderweitige Verwahrerhaftung. Es besteht die Möglichkeit (je nach Platzverfügbarkeit), Fahrräder im Hof abzustellen, dies jedoch ausdrücklichst auf eigenes Risiko des Gastes und ohne jede Verwahrerpflicht der FAWE.


8.3. Im Zimmer ist die maximal erlaubte Anzahl der Personen zu beachten (Informationen lt. Reservierungsbestätigung bzw. Buchung).


8.4. Das Zimmer ist als Ruheraum zu nutzen und keinesfalls als Empfangs-, Partyraum oder dergleichen.


8.5. Die Verfügbarkeit von Internet ist keine Leistungspflicht der FAWE.


9. MITNAHME VON TIEREN


9.1. Die Mitnahme von Hunden bedarf unbedingt der vorherigen Genehmigung seitens FAWE.


9.2. Pro Zimmer kann maximal ein Haustier mitgebracht werden. Für jedes mitgebrachte Haustier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, dessen Höhe die FAWE dem Gast bei dessen Anzeige mitteilt. Von der Entgeltpflicht befreit sind Blinden-, Gehörlosen- sowie vergleichbare Servicehunde, auf die der Gast nachweislich angewiesen ist.


9.3. Der Tierbesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Tier nicht unbeaufsichtigt ist. Es muss gewährleistet sein, dass die Tiere keinen Lärm (Bellen, Scharren usw.) verursachen. Ebenso haftet der Tierhalter für Sach- und Personenschäden, die möglicherweise durch das Tier entstehen. Bei Zuwiderhandlung wird dem Gast ein Schaden in Rechnung gestellt.


10. RAUCHVERBOT


10.1. Es besteht in allen Zimmern, Fluren und öffentlichen Bereichen (auf dem gesamten Gelände) absolutes Rauchverbot. Das umfasst auch Shisa/Wasserpfeifen und Zubehör und jegliche Art/Variante von „vaping“ bzw „dampfen“ und dergleichen.


10.2. Bei Zuwiderhandlung werden dem Gast die Sonder-Zimmerreinigung und eine Renovierungspauschale in Rechnung gestellt (Matratzentausch, Gardinenwäsche, Wandreinigung etc.).


10.3. Das Außer-Kraft-Setzen von Rauchmeldern ist strengstens untersagt. Der Gast haftet für alle Schäden, die der FAWE dadurch entstehen.


11. NACHTRUHE


11.1. Ab 22:00 Uhr gilt auf allen Zimmern, Fluren, öffentlichen Räumen und auf dem Außengelände die Nachtruhe. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen oder aus den Fenstern zu rufen. Die Nichtbeachtung kann zum sofortigen Hausverbot führen.


11.2. Das Hotel erwartet einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal.


12. SICHERHEIT


12.1. In jedem Stockwerk ist ein Flucht- und Rettungsplan ausgehängt. Notausgänge (auch über die Fenster) dürfen nur im Notfall benützt werden. Weiters sind auf jedem Stockwerk Feuerlöscher angebracht, diese sind ebenso ausschließlich im Notfall zu benutzen.


12.2. Der Fahrstuhl darf im Brandfall nicht benutzt werden. Unbedingt ist die maximale Nutzlast der Fahrstühle zu beachten. Bei unsachgemäßem Gebrauch übernimmt das Hotel keine Haftung und die dadurch entstandenen Kosten müssen in Rechnung gestellt werden.


12.3. Die Eingangstüren sind geschlossen und können ausschließlich mit der Schlüsselkarte geöffnet werden.


12.4. Zur Sicherheit können alle Bereiche wie Lobby, Flure, etc. videoüberwacht werden.


13. MITNAHME, VERUNREINIGUNG ODER ZERSTÖRUNG VON HOTELINVENTAR


Sollten Gegenstände aus dem zur Verfügung gestellten Zimmern/Apartments stark verunreinigt, verschwinden (TV, Hotelwäsche o. ä.) oder mutwillig zerstört werden, werden diese Gegenstände dem Gast mit deren Sonderreinigung ggfs. Wiederbeschaffungswert, zzgl. Versandkosten plus 20% Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für das Eigentum der FAWE in den für Gäste vorgehaltenen Bereichen. In schweren Fällen wird in jedem Fall Anzeige erstattet.


14. MELDEPFLICHT


Jeder Gast ist lt. dem österreichischem Meldegesetz 1991 (MeldeG) verpflichtet bei Check In den Meldeschein vollständig auszufüllen und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Daten vollständig und korrekt sind.


15. AUSSERORDENTLICHES KÜNDIGUNGSRECHT


Andere Gäste störende, den Hausfrieden oder das Ansehen oder den Betrieb des Hauses anderweitig störende Gäste, sowie Gäste, die gegen Zahlungspflichten oder in einer für anderen Gäste merkbaren Weise gegen die AGBs oder Buchungsvereinbarung bzw. eine etwaig ergänzend ausgehängte Hausordnung verstoßen, z. B. in Räumlichkeiten rauchen oder andere Gäste oder Mitarbeiter belästigen, haben Ihr Gastrecht verwirkt. Sollte eine Ermahnung nicht fruchten, kann die ein Hausverbot aussprechen und eine Zimmer-Zwangsräumung erfolgen. Evtl. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Gastes. Ein Entgeltrückerstattungsanspruch des Gastes (auch hinsichtlich der Restbuchungsdauer) besteht in diesem Fall (weil fortgesetztes Schlechtverhalten des Gastes) nicht. Schadenersatzansprüche der FAWE und/oder anderer Gäste gegen den schlechtverhaltenden Gast bleiben davon unberührt.


16. ANDERE VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG


16.1. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt die FAWE zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Eine Rückerstattung des Nutzungsentgeltes steht dem Gast nicht zu.


Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist auch dann möglich, wenn die Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Gastes und des Zwecks gebucht werden.


16.2. Bei einer berechtigten fristlosen Vertragsbeendigung entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Im Falle der fristlosen Vertragsbeendigung ist das Zimmer sofort zu räumen. Sollte dies nicht geschehen, ist die FAWE, berechtigt das Zimmer auf Kosten des Gastes zu räumen und die Zimmerkarte einzubehalten.


17. GUTSCHEINE


Ein bei FAWE erworbener Gutschein kann lediglich für hoteleigene Leistungen eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen in dem Hotel / Apartment genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Gutscheine können im Rahmen von Online-Bezahlungen verwendet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.


18. EU-DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO), GDPR (GENERAL DATA PROTECTION REGULATION)


18.1. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Die Daten, die Sie uns bekannt gegeben haben, werden im höchsten Maße vertraulich behandelt. Die Bereitstellung der Daten ist immer freiwillig. Ihre Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.


18.2. Personenbezogene Daten: Entsprechend der Informationspflicht (Art 13 und 14 DSGVO) informieren wir Sie darüber, dass nachfolgende personenbezogene Daten von Ihnen für die Abwicklung unserer Dienstleistungen von uns erhoben werden: Ihre Stammdaten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Kundennummer) sowie Sprache. Weiters werden Ihre Reisedokumente (Passnummer, Passdaten, Geburtsdatum, ausstellende Behörde, Laufzeit, Nationalität) oder einer Ihrer Ausweise (u.a.: Personalausweis, Führerschein etc. samt ausstellender Behörde und Laufzeit) benötigt. Zur weiteren Abwicklung werden ebenso die Daten zur gewünschten Zahlungsart und im Zusammenhang mit Zahlungen, insbesondere mit EC-Karten, Kreditkarten und Bankkarten, die entsprechenden Bankdaten erhoben.


18.3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung bzw Speicherung Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die erteilte Einwilligung. Wir können zur Speicherung Ihrer Daten aufgrund vorvertraglicher oder vertraglicher Verpflichtungen sowie gesetzlicher Bestimmungen (u.a. steuerrechtliche Verpflichtungen, Meldewesen, etc.) verpflichtet sein. Weiters stimmen Sie mit der Bekanntgabe Ihrer Daten per Post, Telefax, E-Mail, Telefon oder durch sonst eine Übermittlungsart zu, dass wir Sie kontaktieren dürfen und Ihre Daten wie hier dargestellt verarbeiten dürfen, falls wir Ihre Anfragen beantworten wollen, Fragen an Sie haben oder Sie über Neuerungen in unserem Unternehmen, neue bzw. andere Produkte, Aktionen oder Veranstaltungen zu Werbezwecken kontaktieren wollen. Sie stimmen zu, dass wir dies per Telefon, Telefax oder per elektronischer Post (E-Mail) dürfen. Mit der Eingabe der personenbezogenen Daten in eines unserer Kontaktformulare wird für die Dauer der Betreuung dieser konkreten Anfrage sowie der Speicherung und Verarbeitung durch uns zugestimmt. Dies gilt insbesondere für Anfragen per Kontakt-Formular, Chat und E-Mails. Wir benötigen diese Daten zur Bearbeitung der Anfragen und


speichern in diesen Fällen auch Ihre IP-Adresse zu Zwecken der Beweissicherung. Die Speicherung erfolgt, solange dies für die Betreuung sowie für allfällige ergänzende oder nachträglich gestellte Fragen erforderlich ist. 18.4. Dauer der Speicherung: Die Dauer der Speicherung bemisst sich nach der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie der erteilten Einwilligungen. Darüber hinaus kann die Verarbeitung der Daten aufgrund gesetzlicher (Aufbewahrungs-) Pflichten gerechtfertigt sein.


18.5. Rechte der Betroffenen: Sie können jederzeit unentgeltlich Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, die von uns gespeichert werden, verlangen. Sie haben das Recht auf Geheimhaltung, Information, Widerspruch, Auskunft, Löschung, Richtigstellung, Einschränkung und Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten. Sie können eine datenschutzrechtliche Einwilligung, die Sie uns erteilt haben, jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Für einen Widerruf und nähere Informationen zu Ihren Rechten als Betroffener kontaktieren Sie uns bitte: hotel@sgrafit.at


18.6. Datenerfassung beim Aufruf der Website: Beim Aufruf der Website des sgrafit hotels erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. Dabei werden nachfolgende Daten hierbei erhoben: - Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version - Das Betriebssystem des Nutzers - Den Internet-Service-Provider des Nutzers - Die IP-Adresse des Nutzers - Datum und Uhrzeit des Zugriffs - Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt - Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden.


18.7. Cookies und Tracking Dienste: Wir verwenden Cookies, das sind kleine Textelemente, die zum Speichern von Informationen in Webbrowsern verwendet werden. Cookies werden bei Ihrem nächsten Besuch unseres Webauftritts erkannt und tragen erheblich dazu bei, Ladevorgänge zu beschleunigen und die Nutzung unserer Angebote komfortabel für Sie zu machen. Ihre von Cookies erkannten und gespeicherten Informationen dienen Ihrer Wiederkennung, aber auch der Analyse Ihres Nutzerverhaltens. Sie werden auf dem Server des jeweiligen Anbieters, der sich als Auftragsverarbeiter uns gegenüber zur Einhaltung der geltenden Datenschutz-Standards verpflichtet hat, gespeichert. Nachdem Sie unseren Webauftritt besucht haben, bleiben Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, sofern Sie dies nicht von vornherein verweigern oder Sie Cookies nicht aktiv löschen. Das aktive Deaktivieren von Cookies kann die Funktionalität unserer Webauftritte für Sie beeinträchtigen. Sie können die Speicherung der Cookies auch durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern. Wo genau sich diese Einstellungen befinden, hängt vom jeweiligen Web-Browser ab. Detailinformationen dazu können über die Hilfe-Funktion des jeweiligen Web-Browsers aufgerufen werden. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen unserer Website werden nutzen können.


18.8. Buchungen können persönlich, telefonisch, durch E-Mail, Buchungsanbieter, Brief erfolgen. Diese Daten werden in unserem Buchungs-System erfasst. Unser System erhält regelmäßig Sicherheits-Updates und neue Firewall-Regeln.


18.9. Newsletter: Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zum Zweck des Newsletter-Versandes ist Ihre Einwilligung. Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zweck des Newsletter-Versandes bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung. Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Daten grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Einschränkung und Widerspruch, einer Datenverarbeitung sowie Löschung und Übertragbarkeit Ihrer Daten zu. Ihnen steht es frei, ohne Angabe von Gründen, die Einwilligung zum Erhalt des Newsletters jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um Ihre Einwilligung zu widerrufen, kontaktieren Sie uns unter: hotel@sgrafit.at


18.10. Newsletter Anmeldung: Mit der Übermittlung des Formulars willige ich ausdrücklich in die Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten und zum Erhalt von Newslettern per E-Mail von FAWE mit Inhalten zu aktuellen Neuerungen zB zum Thema Rechnungslegung oder Steuern sowie zu Veranstaltungen und Seminaren ein. Das heißt, dass wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse senden, in welcher wir Sie um Bestätigung bitten, dass Sie den Versand des Newsletters wünschen. Wenn Sie Ihre Anmeldung nicht innerhalb von 36 Stunden bestätigen, werden Ihre personenbezogenen Daten automatisch gelöscht. Pflichtangaben für die Zusendung des Newsletters sind Ihre E-Mail-Adresse. Die Angabe weiterer Daten ist freiwillig. Nach Ihrer Bestätigung speichern wir Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Zusendung des Newsletters. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen und den Newsletter abbestellen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Diese Einwilligung können Sie durch Klick auf den in jeder Newsletter-E-Mail bereitgestellten Link oder per E-Mail an hotel@sgrafit.at widerrufen.


19. HAFTUNG


19.1. Die FAWE haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der FAWE beruhen bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten. Einer Pflichtverletzung der FAWE steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


19.2. Der Gast haftet für alle Schäden, die der FAWE durch ihn selbst, dessen Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entsteht. Vandalismus in jeglicher Form oder Verhalten, das zu Schäden führt, wird mit einer Anzeige und Forderung von Schadensersatzzahlungen geahndet.


19.3. Die FAWE übernimmt bei dem Verlust von eingebrachten Sachen des Gastes ausdrücklich keine Haftung. Es wird dem Gast empfohlen, Wertsachen während seiner Abwesenheit im Safe des Hotelzimmers zu deponieren. Es gibt auch einen Hotelsafe (je nach Platzkapazitäten), in dem die Deponierung von Wertsachen nach Rücksprache möglich ist, dies bedarf aufgrund eingeschränkter Safe-Zugänglichkeit aber einer gesonderten Vereinbarung.


19.4. Zurückgelassene Sachen des Gastes werden nur auf Nachfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Die FAWE behält sich vor, zusätzlich zu den anfallenden Kosten für den Versand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10, – EUR zu berechnen. Zurückgebliebene Sachen werden max. 3 Monate aufbewahrt. Danach werden die Gegenstände, die einen annehmbaren Wert haben, der augenscheinlich mindestens 10, – EUR beträgt, dem lokalen Fundbüro übergeben. Andere Gegenstände werden nach diesem Zeitraum vernichtet bzw. einer örtlichen wohltätigen Organisation zur Nutzung übergeben.


20. VERANSTALTUNGEN


Für Veranstaltungen im Hotel bzw. deren Buchungen gilt ergänzend das in diesem Punkt 20. Folgende. Die restlichen Regelungen dieser AGB sind zumindest sinngemäß anwendbar und Gäste meint in diesem Zusammenhang auch Gäste einer Veranstaltung: - somit gilt zB die obige Reglung bezüglich der Hausverbotserteilung für Gäste auch hinsichtlich so verhaltender Gäste einer Veranstaltung. „Veranstalter“ meint nachstehend den Veranstalter der Veranstaltung wie auch etwaig eine Veranstaltung für einen solchen buchenden Dritten. Mit „dem Hotel“ ist nachstehend die FAWE bezeichnet.


20.1. Die Räume und Flächen des Hotels werden entsprechend der getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind bei sonstigem Verzicht auf deren Geltendmachung bei Übergabe des Vertragsobjektes vom Vertragspartner der FAWE gegenüber zu rügen. Kleine, technisch bedingte Abweichungen sowie Abweichungen in Farbtönen (bei Dekorationen etc.), gelten nicht als Mangel. Änderungen in oder anderen Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.


20.2. Wir benötigen bei Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, bis spätestens 2 Arbeitstage vor der Veranstaltung die verbindliche schriftliche Bekanntgabe der genauen Anzahl der teilnehmenden Personen. Die vom Vertragspartner bekanntgegebene Anzahl gilt als garantiere Mindestanzahl, für die das Hotel alle Vorbereitungen trifft und die jedenfalls zur Verrechnung gelangt. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc. werden dem Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt.


20.3. Unterbleibt die Bekanntgabe gemäß Punkt 20.2. gilt die bei der Bestellung vom Veranstalter gekannt gegebene Anzahl als Garantiezahl herangezogen und Unterschreitungen erst ab 20% bei der Verrechnung berücksichtigt werden. Sollte die Garantiezahl tatsächlich um mehr als 25% unterschritten werden, ist das Hotel berechtigt, die Veranstaltung in andere Räume und/oder an andere Tische zu verlegen.


20.4. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung bestellten Getränke dem Veranstalter nach dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.


20.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Hotel mitzuteilen und dessen Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Montage muss durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden. Feuerpolizeiliche und sonstige hierfür anzuwendende Bestimmungen müssen beachtet werden. Sämtliche mit dem Auf- und Abbau des Veranstaltungsraumes verbundenen Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.


20.6. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.


20.7. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ganz oder teilweise (auch nicht zeitlich) an Dritte in welcher Form auch immer (etwa durch Weitervermietung oder im Rahmen von bei ihm gebuchten Veranstaltung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels weiterzugeben.


20.8. Für technische Störungen insbesondere der Internetverbindung, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt das Hotel keine Haftung.


20.9. Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern des Hotels ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen jederzeit zu ermöglichen.


20.10. Für einfachere technische Arbeiten werden vom Hotel eigene Mitarbeiter eingesetzt, die zu einem ortsüblichen Stundensatz nach Aufwand und pro angefangener Stunde, zuzüglich allfälliger Aufschläge (etwa Feiertags-, Nacht- und/oder Wochenendaufschläge) in Rechnung gestellt werden. Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Dritten erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner weiterverrechneten. Dritte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels Arbeiten bzw. Änderungen am Hotelgebäude oder den Räumlichkeiten vornehmen.


20.11. Die Ausstattung und Durchführung der Veranstaltung oder die Tätigkeit, die zur Erzielung des Vertragszwecks dient, müssen dem Niveau und dem Ansehen des Hotels entsprechen. Weder durch etwaige Aufbau- oder Abbauarbeiten noch durch die Veranstaltung des Vertragspartners dürfen andere Veranstaltungen im Hotel oder Hotelgäste gestört werden.


20.12. Alle Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind vom Hotel schriftlich zu genehmigen, soweit das Hotel genannt wird. Dies gilt insbesondere für Plakate, Programme, Aussendungen, Mailings etc. Für die Ankündigung einer Veranstaltung darf nur die vom Hotel genehmigte Benennung verwendet werden. Die Verwendung des Hotelnamens oder Logos für Medien, Drucksorten, usw., ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels gestattet. Wurde das Hotel vorab nicht informiert, so steht es dem Hotel frei, die Veranstaltung zu stornieren.


20.13. Maschinen und Geräte, die vom Veranstalter eingebracht und/oder von diesem im Hotel in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen österreichischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und betriebssicher sein. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Hotel auf Verlangen vorzuweisen. Das Hotel ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine diesbezügliche Überprüfung durch Experten auf Kosten des Veranstalters zu veranlassen, im Zweifelsfall das Gerät außer Funktion zu setzen bzw. dessen unverzügliche Entfernung zu verlangen oder gegebenenfalls die Entfernung auf Kosten des Vertragspartners selbst vorzunehmen; dies gilt auch für sonstige Gegenstände.


20.14. Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und vorgeschriebenen Bewilligungen und Genehmigungen zu besorgen und spätestens 14 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung dem Hotel vorzulegen. Der Vertragspartner hält das Hotel hinsichtlich sämtlicher Schäden, insbesondere Strafen/Verwaltungsstrafen, urheberrechtliche Ansprüche Dritter, die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und sämtlichen sonstigen Vorschriften insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben herrühren, schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird.


20.15. Alle durch den Vertragspartner oder durch Dritte an das Hotel überbrachten oder gesendete Lieferungen müssen dem Hotel vorab angekündigt werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu bestimmen und unzureichend


beschriftete oder mit Zollgebühren belegte Pakete nicht anzunehmen. Die Lagerung bis zur Veranstaltung erfolgt kostenfrei. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, eventuelle Beschädigung oder Diebstahl der Lieferung. Das Hotel ist insbesondere auch nicht verpflichtet, stichprobenartige Überprüfungen vorzunehmen. 20.16. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und andere Waren durch den Vertragspartner bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch das Hotel. Anfallende Kosten (etwa Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühr) werden vom Hotel in Rechnung gesondert gestellt.


20.17. Der Vertragspartner bzw seine Bevollmächtigten haben während der Dauer der Benützung der Veranstaltungsräume dafür zu sorgen, dass er selbst oder eben ein Bevollmächtigter anwesend ist.


20.18. Das Hotel stellt für die Betreuung der Veranstaltung jede Anzahl von Mitarbeitern bereit, die einem allgemeinen internationalen gehobenen Standard entspricht. Sollte der Veranstalter zur Erfüllung von Sonderwünschen zusätzliche Mitarbeiter benötigen, werden diese pro Mitarbeiter und Stunde zusätzlich verrechnet. Bei ständig erforderlicher Anwesenheit von Hotel-Mitarbeitern während der Veranstaltung wird je nach Tages- oder Nachtzeit pro Mitarbeiter und angefangene Stunde der entsprechende Stundensatz des Hotels zusätzlich verrechnet. Ab 00:00 Uhr wird jedenfalls eine Mindestpauschale von EUR 190,00 für die Servicebrigarde verrechnet, die sich je nach Aufwand auch erhöhen kann.


20.19. Sollte der Veranstalter, die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten über die vereinbarte Zeit hinaus nutzen, ist das Hotel berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt weitere Bereitstellungskosten zu verrechnen.


20.20. Der Vertragspartner trägt das Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, auch Folgeschäden und Verluste, die von ihm, den von ihm beschäftigten Personen, von ihm Beauftragten (Subunternehmer), von seinen Bevollmächtigten sowie von seinen Besuchern und Gästen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen, bei Auf- und Abbauarbeiten sowie für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben. Gegebenenfalls wird das Hotel den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen.


20.21. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.


20.22. Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten für Veranstaltungen folgende Stornobedingungen als vereinbart:


• bis 60 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornokosten


• bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten oder bei Mindestumsatz 50% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes


• bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten und 85% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes


• ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes und 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten und sämtliche bestellten Zusatzkosten wie etwa Techniker, Dekoration, Personal etc.


Bei der Berechnung des Gesamtumsatzes (Speisen und/oder Getränke) wird die vertraglich vereinbarte Personenanzahl herangezogen.


20.23. Vereinbarte Raummieten gelten falls nicht anders vereinbart ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie des vom Vertragspartner bei der Buchung gewünschten und vom Hotel bestätigten Mobiliar, soweit es im Hotel vorhanden ist, und verstehen sich inklusive 20 % MwSt. Die Rechnung über die geschätzten Gesamtkosten wird zum Tag des Vertragsabschlusses ausgestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zusatzkosten werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort zu Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 12 % pa vereinbart, zusätzlich sind die Kosten der Mahnung und allfälligen Eintreibung vom Veranstalter zu übernehmen.


20.24. Das Hotel ist, unbeschadet seines Entgeltsanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis – je nach Hervorkommen des Grundes auch während der Veranstaltung, also die Veranstaltung - zu beenden, wenn: a) der Vertragspartner eine fällige Zahlung, die nicht bereits als Vorauszahlung zu leisten war (dh vorstehend in diesen AGB für deren Nichtleistung vorgesehene Vorbehalte/Rechte des Hotels bleiben hiervon unberührt) trotz setzen einer Nachfrist von 7 Tagen nicht erbringt, b) über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen worden ist, c) durch den Vertragspartner oder den Verlauf der Veranstaltung der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder dessen Gäste gefährdet ist, d) notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden bzw die Veranstaltung behördlich verboten wird, e) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wegen Streiks oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist, f) Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Vertragspartners oder dessen Gästen, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein, g) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft- bzw Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, h) der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung rechtswidrig ist.


Im Falle eines Vertragsrücktritts durch das Hotel aus vorgenannten Gründen ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung des Hotels ist in diesen Fällen ausgeschlossen.


20.25. Etwaige Ansprüche des Veranstalters gegen das Hotel sind spätestens vier Monate nach dem Ende der Veranstaltung geltend zu machen.


21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND


21.1. Änderungen gegenüber diesen AGB/Abweichungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die FAWE wirksam.


21.2. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertrag durch den Gast bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FAWE.


21.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Bestimmungen ersetzt, die dem erkennbaren Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.


21.4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Retz. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich für Retz zuständige Gericht. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen als vereinbart.

21.5. Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/consumers/odr

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